[2868]

Joachim Vadian
an Bullinger
St. Gallen,
30. März 1547

Autograph: Zürich StA, E II 351, 45 (Siegelspur) Druck: Vadian BW VI 611f, Nr. 1529

[1] Vadian dankt Bullinger, dass er die beiden Zürcher Bürgermeister Hans Rudolf Lavater und Johannes Haab sowie [Itelhans]Thumysen über die Anklage des Abtes [Diethelm Blarer von Wartensee]]1 informiert hat. Vielleicht werden [die Amtsleute des Abtes]doch noch auf die ehrliche Antwort des St. Galler Rates 2 eingehen, von ihrem Vorhaben abstehen und sich beruhigen. Wenn nicht, wird Vadian Bullinger unverzüglich benachrichtigen und klar darlegen, wieso St. Gallens Ansprüche gerecht, die Klagen der Gegenpartei aber unbegründet sind. [2][Hieronymus] Sailer schrieb ganz aufgebracht [Hans]Muntprat betreffend und meint, dass er wegen diesem schon mehr Geld ausgegeben habe, als man es wisse! Deshalb wolle er nichts Weiteres bezahlen. Falls aber Muntprats Sohn [...]dies tun möchte, würde er es dulden. 3 Und sollte man ihm die beiden schicken, sei es nach St. Gallen oder nach Augsburg, so würde er bis an deren Lebensende für die Unterkunft und den Lebensunterhalt aufkommen. Sailer schrieb diesbezüglich auch an Hans Vogler d.Ä., der mit Bullinger Kontakt aufnehmen wird. [3] Sailer fügte seinem Brief eine Nachrichtenbeilage hinzu, die Vadian dem vorliegenden Schreiben beilegt. Daraus wird klar, dass in Bezug auf Landgraf Philipp von Hessen noch nicht alle Hoffnung verloren ist. Dieser hat nämlich eine Gesandtschaft an das Treffen in Dänemark abgeordnet. 4 Angeblich erlegte ihm Kaiser Karl V. harte Friedensbedingungen auf sodass Philipp den Krieg einem solch schändlichen Frieden vorzieht. 5 [4] Über Straßburg erfuhr man noch nichts Sicheres. [5]Grüße.

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Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung
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